- Asylsuchende/Asylbewerber sind Menschen, die nach Deutschland geflohen sind und hier einen Antrag auf Anerkennung als ausländischer Flüchtling (Asylantrag) gestellt haben. Sie befinden sich noch im Asylverfahren, es wurde noch keine Entscheidung über ihren Antrag gefällt.
- Asylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes sind Menschen, die das Asylverfahren individuell mit Erfolg durchlaufen haben. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis (befristete Aufenthaltsgenehmigung).
- Flüchtlinge mit Aufenthalt aus weiteren humanitären Gründen sind Menschen, die wegen Gefahr für Leib und Leben oder wegen persönlicher Härtegründe nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können. Sie erhalten deshalb eine Aufenthaltserlaubnis nach unterschiedlichen Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes. Darunter fallen auch Flüchtlinge aus Kriegsgebieten.
- Geduldete Flüchtlinge sind solche Flüchtlinge, deren Abschiebung aus individuellen gesundheitlichen Gründen zurück gestellt wird, oder die zunächst nicht abgeschoben werden können, weil ihre Pässe nicht organisiert werden können.
- Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge, die im Rahmen internationaler Vereinbarungen nach Deutschland als „Kontingent“ übernommen werden und hier – zumindest vorübergehend – eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie haben einen ähnlichen Status wie die asyl-anerkannten Flüchtlinge.
Quelle: Ratgeber für das Ehrenamt, Caritas Köln
Weitere Informationen auch zu gesetzlichen Vorgaben findet man auf der Seite der bamf